Ratgeber: Timesharing-Appartement kaufen – Pro und Kontra

Ratgeber: Ein Ferienappartement am Lieblingsurlaubsort zu besitzen, ist ein Traum, der häufig an den finanziellen Mitteln scheitert. Ein Timesharing-Kauf, bei dem man sich die Besitz- und Nutzungsrechte mit anderen teilt, könnte eine Lösung darstellen.

Was bedeutet Timesharing?

Bei Timesharing denken viele zuerst an Programme, die die jährlichen Ferienwohnrechte an einer Immobilie verkaufen, ohne dass dabei Besitz transferiert wird. Den besten Ruf haben diese nicht: Verkaufsveranstaltungen, die ältere Menschen ins Visier nehmen, bindende Langzeitverträge und zu hohe Wochenpreise – kein Wunder, dass die Verbraucherzentrale zur Vorsicht aufruft.

Im vorliegenden Artikel werden die Vor- und Nachteile des Kaufs mit Überschreibung des Besitzrechtes behandelt. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Timesharing nämlich nichts anderes als eine Art der geteilten Besitzerschaft für eine Immobilie auf zeitlicher Basis.

Die Anteile am Eigentum werden dabei in der Regel in Wochen angegeben und die Anzahl entspricht dem jährlichen Nutzungsrecht. Das heißt, wer sich zum Beispiel den Kauf eines Ferienappartements 50/50 mit jemandem teilt, darf es für 26 der 52 Wochen im Jahr nutzen.

Vorteile des Kaufs eines Timeshare-Appartements

Zu den offensichtlichen Vorteilen des Kaufs eines Timeshare-Appartements gehört, dass man sich seinen jährlichen Platz am bevorzugten Ferienort sichert. Kein stressiges Finden und Buchen einer passenden Unterkunft, keine bösen Überraschungen durch steigende Übernachtungskosten oder Beschwerden über die Ausstattung der Zimmer.

Besonders für die vielen Deutschen, die jedes Jahr Skiurlaub in den Bergen machen, wird das sicherlich verlockend klingen. Man muss bei der Suche nach einem passenden Objekt auch nicht von Anfang an vor Ort sein. Unter https://realadvisor.ch/de/online-immobilienbewertung kann man zum Beispiel für Appartements in den Schweizer Alpen eine Immobilienbewertung online einholen.

Im Unterschied zu Timesharing-Programmen, die ausschließlich die Nutzungsrechte vergeben, hat der geteilte Kauf eines Appartements den Vorteil, dass man nicht nur Zeit, sondern tatsächlich einen Anteil an der Immobilie erwirbt. Dementsprechend hat man das Recht zu verkaufen oder sogar unterzuvermieten, insofern die Mitbesitzer keinen Einspruch erheben.

Renovierungen oder Veränderungen sind ebenfalls reine Vereinbarungssache und nicht von vornherein ausgeschlossen, wie bei den meisten Timeshare-Programmen ohne Besitzrecht. 

Je nachdem, wie viele Mitbesitzer man hat und in welchem Verhältnis man zu ihnen steht, bedeutet ein Kauf zeitlich mehr Flexibilität. Im besten Fall ist das Arrangieren spontaner Trips nur eine Frage der Verfügbarkeit und der Kommunikation.

Nachteile des Kaufs eines Timesharing-Appartements

Damit sind wir gleichzeitig bei einem der Nachteile angelangt – ein Timesharing-Appartement, das einem zum Teil gehört, mag mehr Flexibilität bieten als viele andere Optionen, dennoch ist man zeitlich limitiert. Besonders bei Ferienobjekten an saisonalen Ferienorten wollen oft alle Mitbesitzer in der Spanne weniger Monate Ihren Nutzungsanspruch geltend machen.

Um beim Beispiel des Skiurlaubs zu bleiben: ein Ferienappartement in Kitzbühl oder Zermatt ist in den Wintermonaten am interessantesten. Vorbeugen tut man Problemen am besten, indem man neben dem Status quo der Nutzungsrechte vertraglich festlegt, wie außerordentliche Anfragen entschieden werden.

Dass man mit dem anteiligen Besitzrecht prinzipiell das Recht zum Verkaufen hat, bedeutet nicht, dass es einfach ist, ein Timesharing-Appartement loszuwerden, wenn man den Ferienort satt hat. Zusätzlich hat man dabei seine Mitbesitzer zu berücksichtigen, die eventuell durch den Vertrag ein Einspruchsrecht haben.

Fazit

Unter den richtigen Voraussetzungen kann der Kauf eines Timesharing-Appartements mehr Vor- als Nachteile haben. Wichtig ist, dass die Erwartungen aller Mitbesitzer im Vorfeld genau evaluiert und vertraglich festgehalten werden.

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