Wild- und Freizeitpark Klotten: TÜV-Gutachten für Unglücks-Achterbahn

Wild- und Freizeitpark Klotten: Der tödliche Achterbahn-Unfall im August 2022 geht laut einem TÜV-Gutachten nicht auf einen technischen Fehler zurück. Das Fahrgeschäft darf dessen ungeachtet vorerst nicht wieder in Betrieb genommen werden. In dem Freizeitpark in Rheinland-Pfalz ereignete sich am 6. August 2022 ein Unfall, bei dem eine 57-jährige Frau ums Leben kam.

Die Frau stürzte während einer Fahrt mit der Achterbahn „Die heiße Fahrt“ aus dem Wagen und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Der „Klotti-Park“ blieb nach dem Unfall für zwei Tage geschlossen.

Wild- und Freizeitpark Klotten muss Achterbahn nachrüsten

Der Landkreis Cochem-Zell untersagte dem Betreiber die Achterbahn für Besucher freizugeben, bis eine Überprüfung der Betriebs- und Standsicherheit der Anlage vorgenommen worden sei. Der TÜV hat die entsprechende Überprüfung nun abgeschlossen. Wie der SWR, dem das Gutachten vom TÜV Rheinland vorliegt, berichtet, habe das Rückhaltesystem der Achterbahn zum Zeitpunkt des Unfalls den erforderlichen Auflagen entsprochen.

Demnach konnte kein technischer Defekt an den Bügeln festgestellt werden, welche Fahrgäste in den Achterbahn-Wagen halten. Das Fahrgeschäft darf trotzdem vorerst nicht wieder in Betrieb genommen werden, da der TÜV eine Nachrüstung empfehle, um die Achterbahn auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Wie es zu dem tödlichen Unfall kommen konnte, ist somit weiterhin nicht geklärt.

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