CORONA Special: Einige Corona-Maßnahmen werden ab heute gelockert. Geschäfte dürfen wieder öffnen, vielerorts gilt Maskenpflicht und vereinzelt dürfen Gottesdienste abgehalten werden – eine Übersicht. Bund und Länder haben sich laut Tagesschau darauf verständigt, dass alle Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter wieder öffnen dürfen. Als Orientierung dient, dass laut Baurecht Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern als Sonderbauten gelten. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ab Montag ebenfalls wieder Kunden begrüßen. Dies gilt unabhängig von der Größe. In einigen Regionen Deutschlands dürfen auch Zoos wieder öffnen. Die Regeln gelten allerdings nicht bundesweit, da für deren Umsetzung die Länder verantwortlich sind.
In Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland beispielsweise dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen, müssen dann allerdings ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachen dürfen zudem auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter wieder öffnen, wenn sie sich in Einkaufszentren befinden. In Sachsen-Anhalt hingegen orientiert sich die Erlaubnis für eine Öffnung einzig an der im Miet- oder Pachtvertrag vermerkten Größe des Geschäfts. Eine Verkleinerung oder teilweise Öffnung ist nicht gestattet. Die Starttermine der Lockerungen für den Handel sind ebenfalls nicht bundesweit einheitlich geregelt. Kritiker sprechen daher von einem Flickenteppich.
Die Wiedereröffnung der Geschäfte kommt zudem mit Auflagen. Schutzmasken, Abstandsmarkierungen und Einlass-Kontrollen werden das Bild der Geschäfte auf unbestimmte Zeit prägen. Private Sicherheitsdienste könnten an den Eingängen kontrollieren, wie viele Personen den Laden betreten dürfen. Die Maßnahme könnte dazu dienen, die weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen von einem Mindestabstand von 1,50 Metern umzusetzen. Der Städtetag rechnet auch daher mit Zurückhaltung der Kunden bei der Wiedereröffnung. Die wiedergewonnenen Möglichkeiten werden vermutlich gerne genutzt werden, Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy erwartet dennoch „nicht den riesigen Ansturm“.
Trotz erster Lockerungen werden zahlreiche Einschränkungen weiterhin aufrechterhalten. Dies gilt vor allem für die Kontaktbeschränkungen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 verboten. Die Bundesregierung will schwer zu kontrollierende Menschenansammlungen vermeiden. Auch Bars und Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf ist aber weiterhin gestattet. Auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Auf Reisen soll weiterhin verzichtet werden. Dies gilt auch für Besuche von Verwandten. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin eine weltweite Reisewarnung.
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