Belgien: Rauchen ja, aber bitte nicht überall – belgische Freizeitparks müssen seit dem 1. Januar 2025 spezielle Raucherbereiche einrichten. Raucher dürfen ihrer Sucht künftig unter anderem nicht mehr auf den Wegen der Vergnügungsparks nachgehen. Das Plopsaland De Panne hatte die Regelung bereits umgesetzt, nun müssen auch die anderen Freizeitparks in Belgien nachziehen.
Die Vorschriften der belgischen Regierung besagen, dass die neu einzurichtenden Raucherbereiche derart gestaltet sind müssen, dass sie von anderen Gästen nicht einsehbar und von diesen auch klar abgegrenzt sind. Die Auflagen besagen zudem, dass sie sich nicht in Durchgangsbereichen befinden dürfen, da sich der blaue Qualm sonst auf die rauchfreien Zonen der Parks ausbreiten könnte. Eine eindeutige Beschilderung der Raucherzonen ist ebenfalls vorgeschrieben.
Besucher von Freizeitparks, die sich nicht an die Vorschriften halten, riskieren mit ihrem Verhalten Geldstrafen von bis zu 8.000 Euro. Die Strafen können sowohl gegen den rauchenden Gast als auch gegen den Betreiber des Parks verhängt werden. Eine Kontrollinstanz soll die Einhaltung der Regelungen überwachen. Freizeitparks droht bei wiederholten Verstößen im Extremfall eine temporäre oder komplette Schließung. Die Vorschriften gelten ausschließlich für die Areale der Freizeitparks: In den Außenbereichen und auf den Parkplätzen darf weiter uneingeschränkt geraucht werden.