Schwaben-Park mit neuen Corona-Regeln: Gäste des Freizeitparks müssen seit dem 21. August 2021 wahlweise geimpft, genesen oder getestet sein. Die beliebten Indoor-Attraktionen sind mit der neuerlich eingeführten 3G-Regel ebenfalls wieder geöffnet. In den letzten Wochen mussten Besucher der Freizeiteinrichtung keinen Berechtigungsnachweis vorlegen.
Als Einschränkung und zugleich Zugeständnis an die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren allerdings die Indoor-Attraktionen nicht für Besucher zugänglich. Dies galt auch für die Wasser-Themenfahrt „Azura“.
Der Freizeitpark hat die 3G-Regel nun wieder einführen müssen. Gäste müssen somit explizit entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für einen kurzfristigen Corona-Test steht vor Ort ein Testzentrum zur Verfügung, bei dem ein sogenannter Lolly-Test durchgeführt wird. Die 3G-Regel gilt für Erwachsene ab 18 Jahre. Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Schüler sind von der Testpflicht befreit.
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