Ratgeber: Digitales Gesundheitswesen mit Online-Apotheken und E-Rezepte

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Ratgeber: Die Welt wird immer digitaler. Zahlreiche Hobbys und Berufe haben sich schon in digitale Sphären verlegt. Nur am Gesundheitswesen hakt es noch etwas. Das Problem in der Umsetzung ist häufig der Datenschutz der hochsensiblen medizinischen Patienteninformationen. Erste Ansätze der digitalen Gesundheitsversorgung gibt es dennoch.

Ausgerechnet Corona hat die Entwicklung weitergebracht. Wenn alles schließt und die Menschen sich vor Infektionen fürchten, müssen Angebote wie Videosprechstunden und digitale Impfnachweise aushelfen. Wie sieht der aktuelle Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus?

Anfänge der digitalen Gesundheitsversorgung

Erste Schritte zu der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind bereits seit einiger Zeit bekannt. Die ersten darunter waren rein wirtschaftlicher Natur. Inzwischen zieht auch die staatliche Gesundheitsversorgung nach.

Medikamentenversorgung

Eine Versandapotheke überrascht heute niemanden mehr. Online-Shops, in denen Kunden rezeptfreie und später auch rezeptpflichtige Medikamente und andere gesundheitliche Hilfsmittel bestellen konnten, waren die erste deutlich spürbare Bewegung der Digitalisierung im Gesundheitsbetrieb.

2004 wurde der Arzneimittelversand in Deutschland mit einer rechtlichen Grundlage gestützt. Dazu musste das Arzneimittelgesetz und das Apothekengesetz umgeschrieben werden.

Seitdem dürfen diejenigen Apotheken Versandhandel betreiben, die:

• ein Impressum mit Apotheker, Postanschrift und aufsichtführender Behörde angeben

• nur in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel verkaufen

• Originalrezepte per Post verlangen, um rezeptpflichtige Medikamente auszugeben

• sich am Meldesystem für Arzneimittelsicherheit, Nacht- und Notdiensten beteiligen

• ein Notfalldepot besitzen und

• sich an die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten.

Bisherige Versuche von Regierungsparteien, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu verbieten, wurden nicht umgesetzt. Die aktuellen Geschehnisse aufgrund der Corona-Pandemie werden Überlegungen dieser Art bis aufs weitere auf Eis legen.

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Gesundheitsbetrieb

Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen konnten erst später mitziehen. Durch die sogenannte Telematikinfrastruktur – die Datenautobahn des Gesundheitswesens – wurden elektronische Patientenakten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Grundpfeiler für das E-Rezept umgesetzt.

Durch das Praxis-Verwaltungs-System und einen Konnektor werden die elektronischen Gesundheitskarten von Patienten in dem Kartenterminal eingelesen. Es leitet die aufgenommenen Informationen entweder an den ePA (elektronische Patientenakte) Konnektor oder den E-Health Konnektor weiter. Diese teilen sich wiederum in sechs Module ein:

Notfalldaten-Management

Notfallrelevante Daten werden aus der Gesundheitskarte gelesen und gespeichert.

Elektronischer Medikationsplan

Die Daten bezüglich der Medikamente eines Patienten werden ausgelesen, gespeichert und aktualisiert. (Wenn der Patient einen PIN für die Gesundheitskarte besitzt)

Elektronischer Arztbrief

Arztbriefe werden elektronisch gesendet und empfangen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch erstellt und an die Krankenkasse gesendet.

Elektronische Patientenakte

In der digitalen Patientenakte können Patienten ihre medizinischen Daten speichern.

Elektronisches Rezept

Statt Papierrezept erhält der Patient eine elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die von Apotheken ausgelesen und umgesetzt werden kann. Hat der Patient kein fähiges Smartphone, erhält er stattdessen einen ausgedruckten QR-Code.

Arztbriefe und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden durch einen Dienst namens KIM ermöglicht. Dieser Dienst für sichere Kommunikation im Medizinwesen ermöglicht die abgesicherte Übertragung von Daten. Um diesen Service nutzen zu können, müssen die Arztpraxen einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter eingehen.

Umgesetzt sind diese Funktionen bisher nicht alle. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit dem 01.10.2021 für alle Praxen Pflicht, die die technischen Voraussetzungen dafür umsetzen können. Als spätester Einstieg galt der 01.01.2022. Ob die Umsetzung zurzeit weiterverfolgt wird, ist noch unklar.

Ebenso wurde der verpflichtende Start für das E-Rezept für den 01.01.2022 vorgesehen. Nun ist das E-Rezept aber bis aufs erste verschoben, da die technischen Grundlagen für die Umsetzung noch mangelhaft waren.

Corona als Antrieb des Fortschritts

Die Pandemie war ein zwangsweiser Antrieb für das Weiterführen der elektronischen Medizinversorgung. Um Kontakte zu reduzieren und einen Infektionsschutz zu gewährleisten mussten viele Leistungen in einen virtuellen Raum verlegt werden.
Um die schnelle Überprüfung von Impfnachweisen zu gewährleisten, wurde der digitale Impfnachweis in verschiedenen Apps umgesetzt. So müssen Bürger ihr Impfbuch nicht jederzeit herumtragen, sondern zeigen den sicheren Nachweis auf einem Gerät, das sie ohnehin mit sich tragen.

Genauso sind durch die Pandemie Videosprechstunden für Arztpraxen zur Notwendigkeit geworden. Durch das schnelle Umsetzen abgesicherter Programme, die den Datenschutz von medizinischen Informationen gewährleisten, können Patienten nun ohne Ansteckungsgefahr eine medizinische Beratung erhalten. Über diese Dienste werden sie nicht nur über Kamera mit dem behandelnden Arzt verbunden, sie bieten auch die Möglichkeit, notwendige Dokumente oder Fotos von Symptomen des Körpers hochzuladen.

Durch eine Abdeckung der medizinischen Beratung in dieser Form wird immer wieder auch ein Fokus auf das noch ausstehende E-Rezept gelegt. Nachdem man über eine Videosprechstunde Kontakt mit einem Arzt hatte, wäre es die logische Weiterführung danach von diesem ein elektronisches Rezept zu erhalten, statt es abholen zu müssen oder auf dem Postweg zugeschickt zu bekommen.

Seit Juli 2021 wurde das E-Rezept in ausgewählten Praxen und Apotheken ausgetestet. Dabei hat sich das System als nicht robust genug für eine verpflichtende Einführung herausgestellt. Ein Problem ist, dass viele Apotheken bisher nicht in der Lage oder bereit dazu sind, die E-Rezepte auch anzunehmen. In dem weiterlaufenden Erprobungstest wird nun eine Funktion genutzt, die dem Patienten Apotheken mit Empfangsbereitschaft in der Umgebung signalisiert. Wann die E-Rezept-Pflicht umgesetzt wird, ist noch unklar.

Fazit

Die digitale Gesundheitsversorgung steckt noch in den Kinderschuhen und muss noch einige Probleme ausarbeiten. Durch die Telematikinfrastruktur wurde bereits ein sicheres Netzwerk angelegt, über das Informationen zu gesundheitlichen Problemen und Behandlungen übertragen und gespeichert werden können. So wird die Kommunikation zwischen verschiedenen Standpunkten der Patientenbehandlung erleichtert.

Eine verpflichtende Umsetzung mancher Techniken ist aber noch nicht umsetzbar. Hier hakt es noch an der Ausstattung vieler Praxen und der Stabilität der Infrastruktur. Die Notwendigkeit von digitalen Gesundheitsversorgungsmethoden während der Pandemie hat aber unterstrichen, wie praktisch und teilweise unabdinglich diese Dienstleistungen sind oder sein sollten.

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Boris Raczynski

Informationen zum Verfasser

Boris Raczynski

Boris ist als der Herausgeber für Redaktion und Konzeption der Gutschein-Zeitung.de verantwortlich. Freizeitpark Gutscheine sind sein Steckenpferd und so durchstöbert er gemeinsam mit dem Team täglich das Internet nach tollen Schnäppchen und Rabatten. Freizeit verbringt er bevorzugt mit der Familie. Hobbys sind wichtiger Bestandteil seines Lebens: Bei Reisen fernab vom Mainstream und in der Natur geht ihm das Herz auf. Zudem beschäftigt sich Boris mit 8-Bit-Konsolen und leitet ein Naturschutzprojekt. Sein Motto: Mist, dass der Tag nur 24 Stunden hat!

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