Phantasialand: Freizeitpark nennt Termin für Saisonstart 2021

Boris Raczynski

Phantasialand nennt Termin für Corona-Öffnung und Saisonstart 2021. Der Freizeitpark in Brühl bei Köln wird am 10. Juni 2021 wieder Besucher empfangen. „Ab dem 10. Juni 2021 dürfen wir Sie endlich wieder im Phantasialand begrüßen!“, meldet der nordrhein-westfälische Freizeitpark.

„Endlich wieder große Abenteuer in phantastischen Welten erleben. Unvergessliche Genusserlebnisse. Faszinierende Showmomente. Traumhaftes Urlaubsfeeling ganz nah.“ Die Phantasialand Corona-Regeln richten sich nach den aktuellen Vorgaben der Landesregierung, die mit der neuen Corona-Schutzverordnung Betreibern von Freizeitparks eine Öffnungsperspektive gegeben hat.

Phantasialand Termin für Saisonstart 2021

Phantasialand: Freizeitpark nennt Termin für Saisonstart 2021
Phantasialand: Freizeitpark nennt Termin für Saisonstart 2021.

Die Freizeitparks in Nordrhein-Westfalen dürfen somit in die Saison 2021 starten. Allerdings gelten strenge Corona-Schutzregeln. Die Öffnung des Vergnügungsparks in Brühl wird allerdings nur stattfinden, wenn sich die Inzidenzwerte auch weiterhin positiv entwickeln.

Der Corona-Stufenplan setzt für Stufe 2, der Freizeitparks zugeordnet sind, eine stabile Inzidenz von unter 50 sowohl im gesamten Bundesland als auch in dem Kreis, in dem sich der jeweilige Freizeitpark befindet, voraus. Besucher benötigen in der Saison 2021 zwingend ein im Voraus erworbenes tagesdatiertes Online-Ticket. Eintrittskarten sind im offiziellen Online-Ticket-Shop des Phantasialand erhältlich.

Phantasialand Corona-Regeln in Saison 2021

Phantasialand Corona-Regeln in Saison 2021
Phantasialand Corona-Regeln in Saison 2021.

Weiterhin muss jeder Besucher einen sogenannten Berechtigungsnachweis vorlegen. Ein großes Wort, das nichts anderes bedeutet, als dass Gäste des Freizeitparks wahlweise einen Nachweis über die Genesung nach einer COVID19-Erkrankung, einen Impfnachweis oder ein negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) vorlegen.

Ein Corona-Test muss von einer offiziell anerkannten Stelle durchgeführt worden sein und darf bei Eintritt in den Freizeitpark nicht älter als 24 Stunden sein. „Aufgrund der geltenden Maskenpflicht ist das Tragen einer medizinischen Maske in allen Bereichen sowie während der Attraktionsnutzung verpflichtend“, erklärt der Freizeitpark außerdem.

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Boris Raczynski

Informationen zum Verfasser

Boris Raczynski

Boris ist als der Herausgeber für Redaktion und Konzeption der Gutschein-Zeitung.de verantwortlich. Freizeitpark Gutscheine sind sein Steckenpferd und so durchstöbert er gemeinsam mit dem Team täglich das Internet nach tollen Schnäppchen und Rabatten. Freizeit verbringt er bevorzugt mit der Familie. Hobbys sind wichtiger Bestandteil seines Lebens: Bei Reisen fernab vom Mainstream und in der Natur geht ihm das Herz auf. Zudem beschäftigt sich Boris mit 8-Bit-Konsolen und leitet ein Naturschutzprojekt. Sein Motto: Mist, dass der Tag nur 24 Stunden hat!

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