Phantasialand Corona Regeln Covid-19 Maßnahmen

Boris Raczynski

Phantasialand Corona Regeln Covid-19 Maßnahmen. Diese Corona Regeln zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern müssen beachtet werden. Die Corona-Pandemie hat Deutschland und die Welt nach wie vor fest im Griff. Infektionszahlen und Inzidenzwerte steigen immer mal wieder sprunghaft an, was Bund und Länder regelmäßig dazu veranlasst, Corona-Regeln aufzustellen. Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Tierparks, Zoos und Erlebnisbäder müssen sich an die behördlichen Auflagen halten und tun dies auch zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern.

Die Phantasialand Corona Regeln müssen daher auch regelmäßig den Fallzahlen in Deutschland angepasst werden. Damit die vielen Fans des Freizeitparks bei all den Regeln nicht die Übersicht verlieren, hat die Redaktion den vorliegenden Artikel vorbereitet, der regelmäßig aktualisiert wird und somit stets auf dem aktuellen Stand sein sollte.

Phantasialand Corona Regeln Stand 21. November 2021

Die Phantasialand Corona Regeln besagen mit Stand 21. November 2021, dass für einen Besuch des Freizeitparks die 3G-Regelung (getestet, genesen, geimpft) gilt. Die von der Landesregierung NRW angekündigten 2G-Regelungen sind noch nicht in Kraft getreten. Sobald die neue Corona-Schutzverordnung konkret vorliegt, will der Themenpark die Änderungen nach eigenen Angaben gemäß der Verordnung umsetzen und Besucher wie gewohnt auf den unter diesem Beitrag verlinkten Sonderseite des Freizeitparks informieren.

Auch bezüglich der 2G-Regelungen für bestimmte Personengruppen (z. B. Kinder) wartet der Betreiber offenbar noch auf die genaue Ausgestaltung der Verordnung durch das Land NRW. Hinsichtlich dann gegebenenfalls notwendiger Umbuchungen sollen ebenfalls weitere Informationen folgen. Besucher benötigen für den Zuritt in den Vergnügungspark neben einem offiziellen Berechtigungsnachweis (3G: getestet, genesen, geimpft) auch ein vorab gebuchtes Online-Ticket.

Keinen Test oder Impfnachweis benötigen entsprechend der geltenden Corona-Schutzverordnung:

• Kinder bis einschließlich 6 Jahren.

• Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 15 Jahren, die eine Schule in Deutschland besuchen – mit Altersnachweis (z.B. Ausweis, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Gesundheitskarte, etc.) außerhalb der Schulferien.

• Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren unter Vorlage eines deutschen Schülerausweises oder eines anderen Schulnachweises (z.B. Schulzeugnis, Schulbescheinigung, etc.) außerhalb der Schulferien.

• Natürlich wird für Kinder und Jugendliche auch jederzeit einen Nachweis der 3G (getestet, genesen, geimpft) akzeptiert. Damit richtet sich der Freizeitpark nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

• Für den Besuch unserer Erlebnishotels gelten die gleichen Regelungen bezüglich eines Berechtigungsnachweises (getestet, genesen, geimpft) wie für den Parkbesuch.

• Weiterhin gültig sind die AHA-Regeln: Die Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (Wartebereiche, Attraktionen, etc.). Ebenso müssen die bekannten Hygieneregeln und der Mindestabstand weiterhin im gesamten Phantasialand eingehalten werden.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW beschränkt derzeit noch den Zutritt zu den Freizeitparks in NRW. Seit dem 25. Juni 2021 gilt dabei die folgende Regel: „Die Personenzahl eine Person pro zehn Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche geschlossener Räumlichkeiten darf nicht überstiegen werden.“ Diese Grenze gilt so lange, wie das Land NRW und der Rhein-Erft-Kreis in der Inzidenzstufe 1 liegen – also eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 haben.

Nach eigenen Angaben lässt das Phantasialand derzeit weniger als 50 Prozent der Besucher auf die Anlage. Trotz der behördlichen Vorgaben bilden sich Warteschlangen im Phantasialand, teilweise von über 90 Minuten vor beliebten Attraktionen wie dem F.L.Y oder dem Colorado Adventure. Vor allem am Wochenende kann es in dem Freizeitpark noch einmal voller werden als unter der Woche.

Viele Warteschlangen im Phantasialand liegen an der frischen Luft. „Wenn man in einer Warteschlange den Abstand einhält, noch einen Mund-Nasen-Schutz trägt und draußen ist, dann ist die Gefährdung fast gleich null“, erklärt Prof. Ulf Dittmer, Chef-Virologe der Uniklinik Essen. Zudem verhindern laut Dittmer Sonneneinstrahlung und Wind die Virusübertragung.

„Wenn dann noch alle getestet sind, reden wir über vernachlässigbare Risiken“, sagt er. Nach Angaben des Phantasialands ist es noch zu keiner Corona-Infektion im Park gekommen. Hinweise der Redaktion: Die Corona-Pandemie ist leider immer noch nicht unter Kontrolle. Wie lange der Schrecken, der uns allen eine Vielzahl von Entbehrungen aufzwingt, noch andauern wird, erscheint unklar. Der vorliegende Artikel wird daher permanent aktualisiert, damit die Phantasialand Corona-Regeln bei uns stets auf dem neuesten Stand sind.

Themenseite: Informationen zum Phantasialand Gutschein

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Boris Raczynski

Informationen zum Verfasser

Boris Raczynski

Boris ist als der Herausgeber für Redaktion und Konzeption der Gutschein-Zeitung.de verantwortlich. Freizeitpark Gutscheine sind sein Steckenpferd und so durchstöbert er gemeinsam mit dem Team täglich das Internet nach tollen Schnäppchen und Rabatten. Freizeit verbringt er bevorzugt mit der Familie. Hobbys sind wichtiger Bestandteil seines Lebens: Bei Reisen fernab vom Mainstream und in der Natur geht ihm das Herz auf. Zudem beschäftigt sich Boris mit 8-Bit-Konsolen und leitet ein Naturschutzprojekt. Sein Motto: Mist, dass der Tag nur 24 Stunden hat!

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