Das Klimahaus Bremerhaven musste Anfang des Jahres nach einer Bombendrohung geschlossen bleiben. Ein zur Tatzeit 14-jähriger Junge aus Bremen wurde nun wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat vom Amtsgericht Bremen zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Der Junge hatte zugegeben, zu Beginn des Jahres 2018 bei dem Klimahaus in Bremerhaven angerufen zu haben. Dabei soll er sich als Kommissar ausgegeben und auf den Anrufbeantworter gesprochen haben. Er kündigte einen vermeintlichen Bombenanschlag an, wohlwissend, das dies nicht den Tatsachen entsprach.
Klimahaus Bremerhaven: Urteil nach Bombendrohung
Das Motiv bestand darin, dass er die Öffnung des Klimahauses an diesem Tag verhindern wollte. Seine Schule wollte an diesem Tag einen Ausflug zu der Attraktion unternehmen, an der er nicht teilnehmen durfte. Dafür wollte er sich mit der Bombendrohung rächen. Das Gebäude blieb über mehrere Stunden geschlossen und wurde polizeilich untersucht.
Dabei soll ein Gesamtschaden von 46.839,13 Euro entstanden sein. Angaben seitens des Klimahauses, wie und ob man die Summe einfordern wolle, gibt es zurzeit noch nicht. Das Amtsgericht in Bremen hat dem Angeklagten die Weisung erteilt, weiterhin an den bereits laufenden Maßnahmen des Jugendamtes teilzunehmen und regelmäßig die Schule zu besuchen.
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