Corona Freizeitpark Regeln

Freizeitpark Corona Regeln: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Freizeitparks in Deutschland dürfen in vielen Bundesländern wieder öffnen. Betreiber und Besucher müssen sich allerdings an Corona Regeln halten. In Bayern dürfen Freizeitparks ab dem 30. Mai 2020 wieder öffnen. Die Parks können somit mit einer Verspätung von mehreren Wochen in die neue Saison starten. Am 16. März 2020 wurde durch eine Vereinbarung von Bund und Ländern entschieden, dass Freizeitparks deutschlandweit erstmal geschlossen bleiben müssen.

Am 19. Mai 2020 und somit etwa acht Wochen später beschloss die Bayerische Regierung in einer Kabinettssitzung, dass der „Tourismus“ wieder öffnen könne. Eine Entscheidung, die allerdings vorerst unter Vorbehalt steht. Sie gilt nur dann, wenn sich die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus weiterhin in einem erträglichen Rahmen befindet. Im Zuge der Öffnung von Hotels und Unterkünften können auch „Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie beispielsweise Freizeitparks“ ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium haben gemeinsam ein Konzept von besonderen Hygienemaßnahmen beschlossen, um trotz der Öffnung der Freizeitparks nicht wieder neue Infektionen mit der gefährlichen Lungenkrankheit zu riskieren. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung der generellen Abstandsregeln von 1,5 Metern, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Zugangsbegrenzungen, Besucherlenkung, regelmäßige Reinigung und Desinfektion sowie Vorkehrungen zur Nachverfolgung von Kontakten. Die allermeisten Parks setzen daher zum Start in die Saison auf Online-Tickets.

Der Präsident des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen, Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, begrüßt das Konzept und die planmäßige Öffnung ab dem 30. Mai. „Bei aller Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns, hat nach wie vor der Gesundheitsschutz von Besuchern wie Mitarbeitern uneingeschränkt Vorrang. Diesem können Freizeit- und Erlebnisparks in einem Maße nachkommen, das Empfehlungen des Robert Koch Instituts gerecht wird. Kontrollmöglichkeiten zur Eindämmung der Risiken beim Betrieb eines Freizeitparks unterscheiden sich grundsätzlich von denen bei Großveranstaltungen.“

In Bayern gibt es mit Stand Saison 2020 die folgenden acht Freizeitparks: Allgäu Skyline Park, LEGOLAND Deutschland, Playmobil FunPark, Bayern-Park, Freizeit-Land Geiselwind, Freizeitpark Ruhpolding, Erlebnispark Schloss Thurn und Churpfalzpark Loifling. Im südlichsten Bundesland Deutschland gibt es zudem eine Vielzahl von Zoos und Tierparks. Exemplarisch seien an dieser Stelle der Tierpark Hellabrunn in München, der Tiergarten Nürnberg und der Zoo Augsburg genannt. Zoos und Tierparks sind bereits wieder geöffnet. Auch in diesen Freizeiteinrichtungen gelten Corona-Maßnahmen, die in vielen Aspekten den oben genannten gleichen.

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