Der Europa-Park rät Besucher zur Achtsamkeit: Eine Corona infizierte Person hat sich in Deutschlands größtem Freizeitpark aufgehalten und womöglich andere Gäste angesteckt. Laut dem Gesundheitsamt Ortenaukreis war die an COVID-19 erkrankte Person am 10. August 2020 zwischen 9:30 Uhr und 16 Uhr zu Gast in dem Freizeitpark. Zwischen 13 Uhr und 13:30 Uhr hat die betreffende Person im Restaurant „Bamboe Baai“, im Themenbereich Holland gegessen. Die für Restaurants üblichen Hygienevorschriften wurden eingehalten.
Das Gesundheitsamt wurde vom Landkreis Esslingen über den Covid-19-Fall in Kenntnis gesetzt. Die engen Kontaktpersonen wurden durch das Gesundheitsamt kontaktiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Alle Personen, die online ein Europa-Park-Ticket für den 10. August 2020 erworben haben, wurden bereits per Mail vom Europa-Park benachrichtigt und darum gebeten, auf mögliche Symptome zu achten und sich gegebenenfalls an ihren Hausarzt zu wenden.
Europa-Park: Corona infizierte Person war im Freizeitpark
„Seit Beginn der Pandemie stehen wir in engem und regelmäßigem Austausch mit den Verantwortlichen des Europa-Parks und der Gemeinde Rust und konnten so frühzeitig einen Ablaufplan für einen solchen Fall erstellen“, so Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Ortenaukreises. „Die Besucherzahl von nahezu 15.000 Menschen pro Tag macht es für die Behörden unmöglich, jede Person einzeln telefonisch zu kontaktieren. Daher fiel die Entscheidung auf die Kontaktaufnahme per Mail“, so Kirr. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter des Europa-Parks an diesem Tag sei laut Gesundheitsamt sehr gering.
„Der Europa-Park hat sein Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Zudem ist bei den meisten Gästen davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden hat“, so Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Ortenaukreis. Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle Personen, die sich an diesem Tag im angegebenen Zeitraum im Europa-Park befunden haben, wachsam zu bleiben. Das bedeutet, eine gute Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands bis einschließlich 24. August 2020 vorzunehmen. „Sollte es in diesem Zeitraum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für COVID-19 kommen, wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf COVID-19 erfolgen kann“, so Bressau weiter.
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