Efteling: Der Freizeitpark in den Niederlanden möchte Demonstranten keine Bühne bieten und nimmt daher ein Demonstrationsverbot in die Parkordnung auf. Demnach reicht künftig auch eine „offensichtliche Absicht“ für eine Ablehnung beziehungsweise Einlassverbot aus. Die Parkordnung wurde bereits entsprechend anpasst. In dieser heißt es nun, dass „das Äußern (politischer oder religiöser) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen“ nicht gestattet sei. Sicherheitskräfte können somit künftig auch dann eingreifen, wenn nur der Verdacht besteht, dass Besucher gegen die Regeln verstoßen wollen.
„Die offensichtliche Absicht, dies zum Ausdruck zu bringen, kann zur Ablehnung oder zum Ausschluss führen“, heißt es in den Vorschriften. Die Anpassungen des Regelwerkes erfolgte nicht grundlos, Ende September 2024 kam es zu einem Vorfall, der nun Wirkung zeigte.
Freizeitpark Efteling untersagt Demonstrationen aller Art
Der niederländische Freizeitpark verweigerte laut dem Branchenportal Looopings einer Gruppe von Besuchern den Zutritt, weil die Wachen davon ausgingen, dass die Personen eine Demonstration auf dem Areal planten. Sie stützten ihren Verdacht dabei auf den Fund eines Environmental Defense-Knopfes an einem Rucksack.
Die Parkordnung sieht zudem vor, dass ein gefährliches Verhalten oder das Belästigen anderer Gäste künftig ebenfalls ein Grund dafür sein kann, Personen wegzuschicken. Efteling behält sich außerdem das Recht vor, Eigentum zu kontrollieren und Personen zu durchsuchen, „bei Verdacht auf Diebstahl, Besitz verbotener Gegenstände oder Absicht, eine Überzeugung auszudrücken oder zu demonstrieren“. Das erweiterte Regelwerk will auch Mitarbeiter schützen: „Es ist nicht gestattet, audiovisuelle Aufnahmen von Mitarbeitern ohne deren vorherige ausdrückliche Genehmigung anzufertigen.“
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