Corona: Freizeitparks in Frankreich müssen 2G-Regel anwenden

Französisches Parlament hat neue Corona-Regen beschlossen, die vor allem umgeimpfte Personen ab 16 Jahren betreffen.

Corona: Freizeitparks in Frankreich müssen 2G-Regel anwenden

Corona hat auch Frankreich weiter fest im Griff. Das französische Parlament hat daher neue Corona-Regen beschlossen, die vor allem umgeimpfte Personen ab 16 Jahren betreffen. Demnach dürfen Ungeimpfte vorerst keinen Zugang mehr zu Gastronomie, Fernverkehr und Kultureinrichtungen haben. Freizeitparks sind von den neuen Regeln ebenfalls betroffen.

Die Regierung Frankreichs will angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen mit den neuen Regelungen zusätzliche Anreize für eine Corona-Impfung schaffen. In diesem Zusammenhang soll eine landesweite 2G-Regel eingeführt werden. Dafür soll der aktuell geltende Gesundheitspass, der Nachweis über Impfung, Genesung oder einen aktuellen Corona-Test gibt, zum Impfzertifikat wie in Deutschland umgewandelt werden.

Corona: Freizeitparks in Frankreich müssen 2G-Regel anwenden

Die Auswirkungen sind tiefgreifend: Ein negativer Corona-Test wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um Freizeitparks besuchen zu können. Ein Großteil der Vergnügungsparks befindet sich zwar derzeit ohnehin in der Winterpause, das ganzjährig geöffnete Disneyland Paris wird jedoch von den Einschränkungen betroffen sein. Bisher reichte dort ein negativer Corona-Test aus.

Unklar ist bislang der genaue Zeitpunkt, an dem die neuen Corona-Regeln in Kraft treten. Ursprünglich sollten sie bereits zum 15. Januar 2022 greifen. Wegen hitziger Debatten im Parlament verzögerte sich das Vorhaben, nun soll der Gesetzestext noch dem Verfassungsgericht vorgelegt werden. In Frankreich sind laut Medienberichten zurzeit rund 76 Prozent der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.

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