Corona: Freizeitparks in Bayern dürfen noch nicht öffnen

Freizeitparks in Bayern dürfen nach wie vor nicht öffnen.

Corona: Freizeitparks in Bayern dürfen noch nicht öffnen

Corona: Freizeitparks in Bayern dürfen nach wie vor nicht öffnen. Die Betreiber der bayerischen Vergnügungsparks reagieren mit Unverständnis. „Von der Politik vergessen, von Gleichbehandlung keine Spur“ titelt der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. eine aktuelle Mitteilung an die Presse und kritisiert in dieser, dass Freizeitparks in den aktuellen Lockerungsplänen nicht berücksichtigt werden. Die Bayerische Landesregierung hat die Corona­-Schutzmaßnahmen angesichts sinkender Inzidenzen gelockert. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen dürfen im Mai 2021 wieder öffnen. Freizeitparks finden in der Liste allerdings keine Erwähnung. Eine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung wird nicht geliefert.

Zoologische Gärten dürfen bereits seit April 2021 wieder Besucher empfangen. „Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass Freizeitparks bislang von allen Lockerungsplänen ausgenommen sind, obwohl sie ein ebenso geringes Infektionsrisiko aufweisen wie zoologische Gärten“, schreibt der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. in einer aktuellen Pressemitteilung. „Gegenüber Zoos gibt es sogar zahlreiche Vorteile – aufgrund der zumeist ländlichen Lage senken unter anderem die Anreise im eigenen Pkw oder die große Verkehrsfläche das Infektionsrisiko.“

Noch im vergangenen Jahr 2020 erhielten Freizeitparks noch vor den Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit zur Wiederöffnung nach dem ersten Lockdown. „Warum in diesem Jahr nun plötzlich Freizeitparks risikoreicher als Hotels oder Kinos eingestuft werden. obwohl zwischenzeitlich Aerosolforscher und Virologen genau das Gegenteil bewiesen haben, ist nicht nachvollziehbar,“ so Silke Holzner, Betreiberin des Bayern-Park. Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Outdoor-Aktivitäten für das Infektionsgeschehen kaum eine Rolle spielen, dienen der Landesregierung um die Wiedereröffnung von zoologischen und botanischen Gärten, Außengastronomie und auch Freibädern zu begründen. „Einzig bei Freizeitparks wird sie ignoriert“, so der VDFU.

„Wir haben weitläufige Areale sowie bewährte und genehmigte Hygienekonzepte. Mit Kinos und Theatern erhalten exakt die Bereiche die Möglichkeit zur Öffnung, die wir bei uns vom Betrieb ausnehmen. Das ist grotesk.“, stellt Joachim Löwenthal, Inhaber des Allgäu Skyline Park, fest. Die Bayerische Staatskanzlei bleibe auch auf Nachfrage eine Erklärung schuldig, wie sie zu der Einschätzung kommt, dass das Infektionsrisiko in Zoos vergleichsweise niedriger zu bewerten sei. Dabei versäume sie es, Vermutungen zu entkräften, dass die mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen von politischen Akteuren bevorteilt werden, so der Freizeitpark-Verband.

Die Bayerische lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung führt Zoos als Kulturstätten, während sich ein Freizeitpark in einer Kategorie mit Bordellen, Wettannahmesteilen und Spielhallen wiederfindet. „Der VDFU begrüßt es, dass die bayerische Landesregierung mit der Wiedereröffnung von Pensionen und Gastwirtschaften auch ein Stück bayerisches Brauchtum schützen möchte. Doch dazu zählen ebenso die bayerischen Freizeitparks, die als mittelständische Familienunternehmen zumeist bereits seit mehreren Generationen als regionale Jobmotoren einen wichtigen Beitrag zur Struktur im ländlichen Raum leisten.“, stellt Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen, fest.

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