Tier- und Freizeitpark Thüle: Klage zur Öffnung von Zoos in Niedersachsen erfolgreich. „Nun können die Gäste – mit Abstand – endlich wieder kommen.“ Alexandra Grothaus vom Tier- und Freizeitpark hat offenbar wie eine Löwin für die Wiedereröffnung von Zoos in Niedersachsen gekämpft. Erleichterung und Freude sind der Geschäftsführerin nun deutlich anzusehen: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg darf sie trotz eines 7-Tagesinzidenzwertes von über 100 wieder ihre Tore öffnen. Und das hat sie, völlig überrascht vom Ergebnis der Klage, am Samstag auch getan.
Grothaus erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass die fast sieben Monate dauernden Schließung, „einen emotionalen und finanziellen Kraftakt bedeuteten“ dass sie nun froh sei, mit ihrem Argumenten Gehör gefunden zu haben. Zoos und Tierparks in Niedersachsen mussten bislang ab einer Inzidenz von über 100 für den Besucherverkehr schließen. Das hatte zur Folge, dass mehrere Einrichtungen trotz neuer Verordnung weiterhin geschlossen waren und andere aufgrund steigender Fallzahlen von der erneuten Schließung bedroht sind.
„Die Zoos sind gut aufgestellt. Wir haben gute Hygienekonzepte, Platz und viel frische Luft. Das Gericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt.“, führt der Vizepräsident der Deutschen Tierpark-Gesellschaft, Dr. Nils Kramer in einer Presserklärung aus. „Wir freuen uns für alle Kollegen, aber vor allem für die vielen Kinder, die nun mit ihren Familien etwas Abwechslung im Corona-Alltag erleben dürfen. Ein Besuch im Tierpark ist nicht anders zu bewerten als ein Spaziergang an der frischen Luft.“
Der Freizeitpark in Thüle bleibt allerdings weiterhin geschlossen, auch wenn „Zweifel an der Erforderlichkeit und Angemessenheit der fortdauernden Schließung“ beständen, heißt es im Urteil. Es sei aber nicht hinreichend klar, ob den infektionsrelevanten Besonderheiten eines Freizeitparks in gleicher Weise effektiv wie in Zoos und Tierparks durch Hygienekonzepte Rechnung getragen werden könne. Deswegen sei die fortdauernde Schließung noch hinzunehmen. Für den Zoobereich gilt: Jeder Besucher muss sich zuvor ein Online-Ticket besorgen.
• Themenseite: Informationen zum Tier- und Freizeitpark Thüle Gutschein
TIPP: Nichts mehr verpassen! Kostenlosen Newsletter bestellen, uns auf Facebook und Instagram folgen oder unsere Handy App laden.