ZOOM Erlebniswelt wird im März 2021 wieder kleine und große Tierfreunde empfangen dürfen. Die Wiedereröffnung kommt mit Corona-Regeln. Nach vier Monaten Schließung freut sich die ZOOM Erlebniswelt darauf, ab Freitag, den 12. März 2021, wieder für ihre Besucher da zu sein. Von 9 Uhr bis 18 Uhr sind Zoobesuche ab diesem Zeitpunkt wieder möglich. Es gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und Hygienerichtlinien.
„Trotz der Einschränkungen geben wir unser Bestes, unseren Besuchern eine erholsame Auszeit vom Alltag und gleichzeitig eine sichere Weltreise zu ermöglichen“, sagt Dr. Hendrik Berendson, Leiter der ZOOM Erlebniswelt. Aufgrund der Vorgabe der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde der Einlass in der ZOOM Erlebniswelt neu geregelt. Um die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen, können Tageseintrittskarten nur noch im Online Shop erworben werden. Bei der Buchung der Online-Tickets müssen sich Besucher auf einen Termin für ihren Besuchstag verbindlich festlegen. Dies gilt auch für Kinder unter vier Jahren: Auch für sie ist es erforderlich, ein kostenfreies Online-Ticket zu buchen.
Pro Tag dürfen 2.500 Besucher in den Zoo. Anders als nach der ersten Wiederöffnung im vergangenen Jahr werden Tageseintrittskarten nicht an den Tageskassen verkauft, sondern können ausschließlich online für einen bestimmten Termin erworben werden. Die generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände besteht weiterhin – allerdings ist das Tragen von sogenannten OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höher (jeweils ohne Ausatemventil) oder vergleichbare Masken (KN95/N95) erforderlich.
Auch Dauer- und Jahreskarteninhaber müssen vor Ihrem Besuch einen Termin reservieren und ein kostenfreies Online-Ticket im Online-Shop buchen. Beim Einlass müssen diese kostenfreien Online-Tickets und die Dauer- oder Jahreskarte vorgezeigt werden. Das Gleiche gilt für bereits erworbene Tageseintritts- oder Freikarten. Auch diese müssen beim Einlass mit den vorab gebuchten kostenfreien Online-Tickets vorgezeigt werden.
Fragen rund um die Einschränkungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite der ZOOM Erlebniswelt unter „Aktuelle Fragen und Antworten“ geklärt. Ebenso informiert der Zoo unter Aktuelle Infos über Änderungen und Neuigkeiten.
• Themenseite: Informationen zum ZOOM Erlebniswelt Gutschein
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