In der ZOOM Erlebniswelt gilt ab sofort eine generelle Maskenpflicht. Die Regel trat am 23. Oktober 2020 in Kraft und gilt für Besucher und Mitarbeiter. Personen, die sich auf dem Gelände des Zoo Gelsenkirchen aufhalten, müssen somit überall einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Corona-Masken und somit Mund-Nasen-Abdeckungen mussten bislang nur in geschlossenen Bereichen wie Tierhäuser, Shops, Service-Center und sanitären Anlagen getragen werden. Das Betreten der Lemureninsel in der Erlebniswelt Afrika war ebenfalls nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Der Zoo in Gelsenkirchen hat sich nun aufgrund der massiv steigenden Infektionszahlen dazu entschieden, die Maskenpflicht auf das gesamte Gelände auszuweiten.
Besucherinnen und Besuchern mit einem ärztlichen Attest über die Befreiung des Mund-Nase-Schutzes wird vor dem Hintergrund der ab sofort geltenden uneingeschränkten Maskenpflicht dringend dazu geraten, auf einen Besuch des Zoos zu verzichten. Die ZOOM Erlebniswelt bittet außerdem darum, die Mund-Nase-Bedeckung bereits auf dem Weg zum Zoo ab Verlassen des Parkplatzes beziehungsweise. der Haltestelle zu tragen.
Die bislang geltenden Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern bleiben von der aktuellen Verschärfung unberührt und gelten somit weiterhin. Maximal 3.500 Besucherinnen und Besucher dürfen den Gelsenkirchener Zoo gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW gleichzeitig betreten. Die Regeln zum Mindestabstand und zum Kontaktverbot sind zwingend einzuhalten. Attraktionen wie die Bootstour African Queen, das Alaska Ice Adventure, der Indoorspielplatz Drachenland oder der Huawei Green Planet bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch Tierpflegergespräche, Fütterungen, Schnupperkurse und Kindergeburtstage können aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht angeboten werden.
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