Technik: AI Act vom EU Ministerrat verabschiedet

Boris Raczynski

Technik: Am 21. Mai 2024 wurde der AI Act in Brüssel durch den EU Ministerrat verabschiedet. Dieses neue Gesetz soll bis Ende Juli gelten. Die endgültige Umsetzung in allen Bereichen muss bis zum Frühjahr 2026 erfolgen. Die Planung sieht vor, dass der Einsatz der künstlichen Intelligenz nicht grenzenlos erfolgen darf. Durch den vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt haben die Unternehmen, die die KI entwickeln oder nutzen Zeit, sich mit den neuen Vorgaben zu befassen.

Transparenz und Zukunftsförderung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht im Vordergrund steht. Somit sollen die Betrachter, Leser und Nutzer direkt erkennen, ob Bilder, Töne und Texte von einem Menschen erstellt oder durch die KI generiert wurde. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich unter anderem auf Content und die Finanzdatenanalyse, aber auch auf einige weitere Bereiche.

Dennoch sind noch einige Fragen offen, die es noch zu klären gilt. So steht die Warnung im Raum, dass durch die Regulierung die Weiterentwicklung und die Innovation gebremst wird. Diese wurde durch die BITKOM, dem deutschen Branchenverband, ausgesprochen. Auf der anderen Seite ist zu überlegen, wie die Verstöße erkannt und geahndet werden. Die Fülle an Nutzungen ist unvorstellbar groß.

Umsetzung in der Praxis

Die künstliche Intelligenz kommt an vielen Stellen zum Einsatz, teilweise auch bei sehr sensiblen Daten. Das kommende Verbot bezieht sich unter anderem auf den Abgleich der Gesichter an sämtlichen öffentlichen Orten, darunter auch Flughäfen, Bahnhöfe und Ausflugszielen wie zum Beispiel Freizeitparks und Zoos. Auch der Abgleich mit Kameras bei einer konkreten Suche durch diese Technik übernommen. Ob eine Weiterführung erlaubt wird, muss in jedem einzelnen Fall vor Gericht entschieden werden.

Wenn es um den Einsatz von KI geht, scheiden sich die Geister. Wie konkret die Umsetzung des neuen Gesetzes in den einzelnen Ländern erfolgt, lässt sich noch nicht sagen. Die Verbände fordern, dass nach wie vor auf eine Weiterentwicklung gesetzt wird. da dies bislang nur zu einem überschaubaren Teil zum Einsatz kommt.

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Boris Raczynski

Informationen zum Verfasser

Boris Raczynski

Boris ist als der Herausgeber für Redaktion und Konzeption der Gutschein-Zeitung.de verantwortlich. Freizeitpark Gutscheine sind sein Steckenpferd und so durchstöbert er gemeinsam mit dem Team täglich das Internet nach tollen Schnäppchen und Rabatten. Freizeit verbringt er bevorzugt mit der Familie. Hobbys sind wichtiger Bestandteil seines Lebens: Bei Reisen fernab vom Mainstream und in der Natur geht ihm das Herz auf. Zudem beschäftigt sich Boris mit 8-Bit-Konsolen und leitet ein Naturschutzprojekt. Sein Motto: Mist, dass der Tag nur 24 Stunden hat!

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