Ratgeber: Was bedeuten die Corona 2G/2G+ und 3G/3G+ Regeln?

Können Freizeitparks Zoos Tierparks Thermen und Erlebnisbäder besucht werden?

Ratgeber: Was bedeuten die Corona 2G/2G+ und 3G/3G+ Regeln?

Ratgeber: Was bedeuten die Corona 2G/2G+ und 3G/3G+ Regeln? Können Freizeitparks Zoos Tierparks Thermen und Erlebnisbäder besucht werden? Was müssen Besucher beachten? Was ist mit den vielen, die bislang nicht geimpft sind? Fragen, die sich zurzeit vermutlich zahlreiche Menschen stellen. Die Corona-Pandemie ist mit ungeahnter Wucht zurückgekehrt, die Infektionskrankheit tobt heftiger als jemals zuvor.

Die Verunsicherung bei den Menschen ist groß, was absolut verständlich ist. Das mag auch an den deutschen Politikern liegen, die in Krisenzeiten alles andere als souverän wirken. Die Betreiber vieler Freizeiteinrichtungen werden sich aktuell auch Sorgen machen. Die Finanzdecke wird vermutlich nicht ewig halten.

Was besagen die Corona 2G/2G+ und 3G/3G+ Regeln?

Der vorliegende Ratgeber soll ein wenig Licht ins Dunkel des aktuellen Corona Regelwerkes bringen. Die 2G-Regel besagt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Innenräumen und Veranstaltungen erhalten. Ein negatives Testergebnis gilt nicht mehr für den Einlass. Bislang wird die 2G-Regel in Sachsen, Bayern, in Teilen Thüringens, optional in Hamburg und seit dem 15. November 2021 in Berlin angewandt.

Private Betreiber von Klubs, Bars, Kinos, Restaurants oder ähnlichen öffentlichen Räumen können zudem von sich aus entscheiden, nach der 2G-Regel zu verfahren. Eine verschärfte Form ist die 2G+-Regel. Hier müssen die geimpften und genesenen Personen zusätzlichen einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Was bedeuten die Corona 2G/2G+ und 3G/3G+ Regeln?

Die 3G-Regel besagt, dass Zutritt neben geimpften und genesenen auch für negativ getestete Personen erlaubt ist. Das bedeutet zum Beispiel bei Restaurant- oder Friseur-Besuchen: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test vorlegen. Die 3G-Regel ist am 23. August 2021 bundesweit in Kraft getreten.

Die 3G+-Regel besagt, dass der Corona-Test für ungeimpfte Personen ein PCR-Test sein muss. Ein Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum reicht hier nicht aus. Als Fazit gibt es somit zurzeit vier unterschiedliche Corona-Regeln in Deutschland. Richtig verständlich wird das für viele Menschen nicht sein, zumal jedes Bundesland gerne auch mal ein eigenes Süppchen kocht.

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