Ostern 2021: Zoo, Tierpark, Museum: Wohin zu Ostern trotz Corona?

Welche Freizeitparks, Tierparks und Zoos haben geöffnet?

Ostern 2021: Zoo, Tierpark, Museum: Wohin zu Ostern trotz Corona?

Ostern 2021: Zoo, Tierpark, Museum: Wohin zu Ostern trotz Corona? Welche Freizeitparks, Tierparks und Zoos haben geöffnet? Die Zoos und Tierparks in Mecklenburg-Vorpommern empfangen Besuchern an den Ostertagen. Viele Einrichtungen haben geöffnet, die Gäste müssen sich jedoch auf Einschränkungen aufgrund von Corona-Maßnahmen gefasst machen. Zudem sind nicht als Angebote der Freizeiteinrichtungen nutzbar.

Zoos und Tierparks dürfen die Außenbereiche grundsätzlich öffnen. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche müssen diese jedoch wieder schließen. Die Hansestadt Rostock ist davon allerdings noch weit entfernt, der Zoo Rostock rechnet daher mit vielen Besuchern. Tierfütterungen vor Publikum sind wegen der Corona-Auflagen jedoch nicht möglich.

Der Vogelpark Marlow hat ebenfalls über die Ostertage geöffnet. Tier- und Flugshows dürfen wegen der geltenden Corona-Auflagen aber nicht stattfinden. Der rund 600 Meter lange Baumkronenpfad im Ivenacker Tiergarten (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) empfängt zu Ostern ebenfalls Gäste. Der Park habe mit rund 75 Hektar genügend Platz, damit die Besucher ausreichend Abstand halten können, hieß es.

Der Zoo Stralsund empfiehlt zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zur Nutzung der Luca-App zur einfacheren Kontakterfassung zu nutzen. Im Schleswig-Holstein-Haus in Schwerin ist nach Angaben der laut Stadt über die Ostertage eine Ausstellung zum Buchdruck in Mecklenburg zu sehen. Das Freilichtmuseum Mueß startet in der Landeshauptstadt am Karsamstag in die Saison. Eine Voranmeldung ist erforderlich.

Laut Landesregierung sind laut einem Bericht von NDR wegen der Corona-Pandemie Osterfeuer in der Öffentlichkeit in diesem Jahr verboten. Feuer in Feuerschalen sind beispielsweise in Schwerin im privaten Rahmen erlaubt, jedoch müssen die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, also maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

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