Oktoberfest: EU genehmigt Eintrag als geschützte Marke

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum {EUIPO) hat Eintrag als geschützte Marke genehmigt.

Oktoberfest: EU genehmigt Eintrag als geschützte Marke

Oktoberfest gibt es fortan nur noch in München: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum {EUIPO) hat den Eintrag als geschützte Marke genehmigt. Die Stadt München musste sich fünf Jahre gedulden, bis der Prüfungsprozess abgeschlossen war. Die Stadt kann fortan wesentlich leichter gegen unerwünschte Verwendungen des Namens und auch gegen Feste vorgehen, die sich irreführend als „Oktoberfest“ bezeichnen.

Der Markenschutz gilt bis 2026 und dies für insgesamt 22 Produktklassen, darunter Dienstleistungen und Tourismus. Einen hundertprozentigen Schutz vor Imitaten des weltweit größten Volksfestes bietet die Eintragung des Markennamens allerdings nicht.

Oktoberfest erhält Markenschutz von der EU

Das erklärte Ziel der Stadt München besteht vielmehr darin, Kopien zu unterbinden, welche die Bekanntheit der Wiesn nur ausnutzen wollen und dem Original in München dabei potentiell sogar schaden können. Die Oktoberfest-Pläne in Dubai stellte eine solche Kopie dar. „Wenn es heißt, das Oktoberfest zieht jetzt nach Dubai, dann ist das übergriffig. Das geht nicht, dagegen gehen wir vor“, so der Münchner Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

Nach der coronabedingten Absage des Münchner Oktoberfests warben Geschäftsleute in Dubai nämlich mit dem Slogan „Oktoberfest goes Dubai“ für ein Ersatz-Oktoberfest in der Wüstenstadt. Ein Gericht untersagte dies allerdings mittlerweile. Das Gericht argumentierte, der Slogan könne so verstanden werden, dass das Oktoberfest nach Dubai verlegt werde oder ausweiche, wodurch automatisch auch der Ruf der Veranstaltung auf die Kopie in Dubai übertragen werde.

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