Freizeit-Land Geiselwind: Betreiber vor Gericht

Freizeit-Land Geiselwind: Betreiber wegen Grabsteinen vor Gericht.

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Der Betreiber des bayerischen Familienparks Freizeit-Land Geiselwind muss sich vor Gericht verantworten. Der Leitung des Freizeitparks wird vorgeworfen, in seinem Park echte Grabsteine als Dekoration vor einem „Horrorhaus“ verwendet zu haben. Der Fall erregt zurzeit deutschlandweite Aufmerksamkeit, da ein Mädchen in dem Park den Grabstein ihres Großvaters entdeckt hatte. Der Vorfall ereignete sich bereits im vergangenen Sommer und wurde Dienstag vor Gericht verhandelt.

Dem Betreiber wird vorgeworfen, mit seinen mindestens acht originalen Grabsteinen, auf denen noch die Inschriften zu lesen waren, das Andenken Gestorbener verunglimpft zu haben. Die Grabsteine stammen von einem Steinmetz. Beim Kauf wurde versichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Dies war jedoch nicht geschehen. Das heute 14-jährige Mädchen entdeckte den Grabstein im August 2017.

Freizeit-Land Geiselwind Horrorhaus mit echten Grabsteinen

„Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erstmals gewundert, warum er da steht“, erklärte sie. Ihre Großmutter erstattete später schriftlich Anzeige. Sie hatte das Grab ihres im Jahr 1996 verstorbenen Gatten kurz zuvor aufgelöst und einen Steinmetz für die Entsorgung bezahlt. Eine „riesengroße Schweinerei“ sei es laut der Rentnerin, dass der Grabstein später in einem Freizeitpark landete. Eine ehrliche und anständige Entschuldigung hätten die Wogen allerdings glätten können, diese sei aber niemals erfolgt.

Der Staatsanwalt warf dem Betreiber vor, alle Grenzen des Anstands verletzt zu haben. Zudem stünden die Grabsteine immer noch mit Inschrift vor dem Horrorhaus. Den Vorschlag der Verteidigung, das Verfahren gegen Zahlung von 5.000 Euro einzustellen, lehnte er daher ab. Der Betreiber entschuldigte sich vor Gericht bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemanden weh tun“, erklärte er. Der Prozess soll am 12. Oktober 2018 fortgesetzt werden. Hinweis der Redaktion: Es wurde bewusst auf die Verwendung eines Fotos der Grabsteine als Artikelbild verzichtet.

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