Europa-Park verschärft Corona-Regeln: Die Ende Juni 2021 pausierte Testpflicht wird wieder angewendet, womit Besucher in der Nachweispflicht sind. Wer den größten Freizeitpark Deutschlands ab Mitte August 2021 besuchen möchte, muss belegen, dass er nachweislich komplett geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Die Änderungen sind auf die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zurückzuführen, die ab dem 16. August 2021 in Kraft tritt.
Demnach muss jeder Besucher ab einem Alter von sechs Jahren muss einen Berechtigungs-Nachweis vorlegen. Somit dürfen ausschließlich diejenigen Personen den Freizeitpark betreten, die entweder wer eine Bescheinigung über eine vollständige Corona-Schutzimpfung, ein aktuelles negatives Corona-Test-Ergebnis oder einen Nachweis über eine Genesung vorlegen können. Zusätzlich sind für den Besuch zwingend ein tagesdatiertes Online-Ticket sowie ein Ausweisdokument nötig.
Europa-Park Corona-Regeln August 2021
Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses sind Schülerinnen und Schüler. „Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis“, so der Europa-Park. Ausgenommen sind außerdem sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Der größte Freizeitpark Deutschland empfiehlt explizit, einen Corona-Test bereits vor der Anreise durchzuführen.
Vor Ort stehen nur begrenzte Testkapazitäten zur Verfügung. Die neuen Corona-Regeln gelten zudem auch für einen Besuch der weiteren Destinationen und Attraktionen des Europa-Park Resort. Verpflichtend bei dem Besuch des Europa-Park und der Virtual-Reality-Attraktion YULLBE ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Im Wasserpark Rulantica gilt die Maskenpflicht bis zum Spind.
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