Dolfinarium Harderwijk: Tier-Shows weiterhin gestattet

Boris Raczynski

Dolfinarium Harderwijk: Der Themenpark in den Niederlanden darf seine umstrittenen Meerestier-Shows vorerst wie bisher fortsetzen. Das Dolfinarium hat somit in einem seit geraumer Zeit laufenden Verfahren gegen die Niederländische Unternehmensagentur (RVO) erneut Recht bekommen. Der Richter des Berufungsgerichts für Handel und Industrie hat die Entscheidung des Staatssekretärs, eine Strafe zu verhängen, laut einem Bericht des Branchenportals Looopings.nl erneut ausgesetzt

Die niederländische Unternehmensagentur (RVO) hatte das Dolfinarium zuvor wegen angeblich unnatürlichen Verhaltens bei seinen Vorführungen mit Delfinen, Seelöwen und Walrossen gerügt. Nach Ansicht der Agentur verstieß dies gegen die Genehmigung des Zoos. Im Mai 2025 entschied das Gericht allerdings, dass die Verwaltungsstrafe nicht ordnungsgemäß vorbereitet worden war. In einer neuen Entscheidung hob die RVO drei der zwanzig angeblichen Verstöße auf, doch auch diese Entscheidung erwies sich nun als unzureichend begründet.

Das zuständige Gericht merkte an, dass die Agentur erneut dieselben Fehler begangen habe, indem sie ihre Argumentation auf einzelne Videoclips von Tier-Shows stütze, die in sozialen Medien veröffentlicht wurde. Das gesamte Bildungsprogramm des Delfinariums sei hingegen bislang nicht geprüft worden. Das Gericht kam weiterhin zu dem Ergebnis, dass dem vom Ministerium beauftragten Sachverständigen der Einblick in den Kontext oder die Genehmigungsvoraussetzungen fehlte.

Eine Beurteilung, ob das Verhalten der Tiere gemäß den Vorschriften zulässig war oder auch nicht, sei somit überhaupt nicht möglich gewesen. Laut dem Richter war die Entscheidung der niederländischen Unternehmensagentur (RVO) „unzureichend vorbereitet“ und „unzureichend begründet“. Da der Staatssekretär nicht nachgewiesen hat, dass das Dolfinarium tatsächlich gegen die Genehmigungsauflagen verstoßen hat, wurde die Zwangsmaßnahme vorübergehend ausgesetzt.

Die Aussetzung gilt bis zum Urteil im Hauptverfahren, in dem der Fall endgültig geprüft wird. Das Dolfinarium zeigte sich erleichtert, dass die Aufführungen fortgesetzt werden können. Laut Direktor Alex Tiebot bestätigt das Urteil, dass sich die Regierung zu stark auf fragmentarisches Filmmaterial verlassen hat. „Wir hatten gehofft, dass die RVO ihre Vorgehensweise nach dem Urteil im Mai überdenken würde“, sagte Tiebot. Das Dolfinarium kann nun alle Elemente der Shows bis zum Urteil im Hauptverfahren unverändert aufführen.

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Boris Raczynski

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Boris Raczynski

Boris ist als der Herausgeber für Redaktion und Konzeption der Gutschein-Zeitung.de verantwortlich. Freizeitpark Gutscheine sind sein Steckenpferd und so durchstöbert er gemeinsam mit dem Team täglich das Internet nach tollen Schnäppchen und Rabatten. Freizeit verbringt er bevorzugt mit der Familie. Hobbys sind wichtiger Bestandteil seines Lebens: Bei Reisen fernab vom Mainstream und in der Natur geht ihm das Herz auf. Zudem beschäftigt sich Boris mit 8-Bit-Konsolen und leitet ein Naturschutzprojekt. Sein Motto: Mist, dass der Tag nur 24 Stunden hat!

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