CORONA: Wichtige Himmelfahrt Vatertag Regeln am 21. Mai 2020

Wichtige Himmelfahrt Vatertag Corona-Regeln am 21. Mai 2020.

CORONA: Wichtige Himmelfahrt Vatertag Regeln am 21. Mai 2020

CORONA Special: Wichtige Himmelfahrt Vatertag Regeln am 21. Mai 2020. Der Vatertag steht in diesem Jahr unter zusätzlichen Corona-Einschränkungen. Neben den generellen Regeln gelten zu Himmelfahrt erweitere Beschränkungen. Dabei muss beachtet werden, dass sich die Einschränkungen und Verbote von Bundesland zu Bundesland sowie oftmals auch von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Leicht machen es die Behörden Vätern in Corona-Zeiten daher nicht.

Die generellen Abstands- und Kontaktbeschränkungen gelten auch an einem Feiertag. Das bedeutet, dass auch an Himmelfahrt überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Zusammenkünfte sind lediglich zwischen Verwandten oder aber den Mitgliedern von höchstens zwei Haushalten gestattet – und auch diese müssen in vielen Bundesländern auf den nötigen Abstand achten. Das bedeutet vereinfacht: Ausflüge innerhalb der Familie oder mit einem Freunde sind möglich, Touren mit der Fußballmannschaft aber nicht. Lediglich in Sachsen-Anhalt dürfen bis zu fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht aus gemeinsamen Haushalten kommen.

Abgesehen von den generellen Regeln machen Länder und Kommunen auch Vorgaben zu bestimmten Aktivitäten, um Ansammlungen zu vermeiden. „Verhaltensweisen, die ein mögliches Abstandsgebot gefährden, sind untersagt“, fasst die Polizei in Konstanz den Kerngehalt all dieser Regelungen zusammen. So ist praktisch bundesweit das Grillen in Parks oder anderen Freiflächen untersagt. In mehreren Bundesländern gilt das auch für Picknicks oder sonstige Formen der Gruppenbildung, etwa in Form größerer Fahrradausflüge. Und auch auf Privatgrundstücken ist keineswegs alles gestattet: In Baden-Württemberg beispielsweise gilt, dass sich in Gärten oder Wohnungen höchstens fünf Menschen versammeln dürfen – ausgenommen davon sind lediglich enge Familienangehörige. Entsprechende Vorschriften machen auch andere Bundesländer.

An manchen Orten werden über Himmelfahrt vorsorglich beliebte Ausflugsziele gesperrt. Das gilt etwa für die Insel Sylt oder den Badeort St. Peter-Ording in Schleswig-Holstein, wo sich sonst Scharen von Tagesausflüglern versammeln. An vielen anderen Orten und Stränden arbeiten die Ordnungsbehörden außerdem mit Parkplatz- und Durchfahrtssperren, um den Andrang zu begrenzen. Generell sind Ausflüge in die Natur inzwischen allerdings in den meisten Fällen unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen wieder erlaubt. So gab Bayern das Bergwandern frei, und unter anderem in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind auch Touren mit Ausflugsschiffen möglich – jedoch mit weniger Sitzplätzen. Nicht nur die generellen Regeln sind zu beachten: Oft es gibt auch örtliche Einschränkungen bis hinunter zur Ebene einzelner Parks oder Seen. So untersagen viele Kommunen dort das Mitführen und Konsumieren von Alkohol oder das laute Abspielen von Musik, teils gelten auch Glasflaschenverbote.

Aus Sorge vor Menschenaufläufen hat Bremen zu Himmelfahrt den eigentlich erlaubten Außerhausverkauf von Alkohol aus allen Gaststätten verboten. Ähnliche Vorgaben gelten vereinzelt aber auch anderswo, so etwa im niedersächsischen Landkreis Aurich. Dies ist eine Reaktion auf ein schon in den vergangenen Wochen beobachtetes Phänomen, das die Behörden bundesweit besorgt: Vor allem bei schönem Wetter bilden sich rund um Verkaufsstellen für Alkohol größere Aufläufe. Vielerorts appellieren die Verantwortlichen aber an die Verantwortung der Bürger, statt den Straßenverkauf zu verbieten. Der Besuch in Restaurants, Gaststätten und Biergärten ist inzwischen fast überall wieder möglich – allerdings nur unter Auflagen. So gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen, oft geht es nur mit Reservierung, oder es müssen die Kontaktdaten im Restaurant hinterlegt werden. Wegen der Abstandsregeln sind zudem nicht alle Sitzplätze nutzbar, was die Kapazitäten einschränkt.

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