Corona: Sachsen will Ende Mai 2021 Lockerungsschritte umsetzen. Sächsische Freizeitparks erhalten damit eine Öffnungsperspektive. Im Bundesland Sachsen gilt ab dem 31. Mai 2021 die neue Corona-Schutzverordnung. Die neuen Regeln stehen für weitere Lockerungsmaßnahmen und mehr Freiheiten für die Menschen.
Im Zusammenhang mit der Verordnung wurden auch Rahmenbedingungen definiert, ob und wann Freizeitpark wieder Besucher empfangen dürfen. Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung soll zunächst bis zum 13. Juni 2021 gelten. Anschließend soll über weitere Öffnungsschritte beraten werden.
Freizeitparks in Sachsen erhalten Öffnungsperspektive
Eine Öffnung von Erlebnisbädern, Wellness-Einrichtungen und Innengastronomie soll erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen stabil unter 50 liegt. Sollte dies eintreten, besteht für die Freizeitparks in Sachsen ab dem 14. Juni 2021 Hoffnung. Die Betreiber von dem AbenteuerReich Belantis und dem Freizeitpark Plohn erhalten somit eine Öffnungsperspektive.
Im Juni 2021 soll außerdem die Maskenpflicht im Freien abgeschafft werden. Corona-Masken würden in diesem Fall nur noch im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen verpflichtend sein. Gutschein-Zeitung weiß um die vielen Fans der beiden sächsischen Freizeitparks und wird daher in den kommenden Tagen und Wochen laufend zu dem Thema berichten.
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