Corona: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat neue Lockerungsschritte und deren Bedingungen ab kommendem Freitag, dem 28. Mai 2021 beschlossen. Die Freizeitparks des Landes erhalten damit erstmals eine Öffnungsperspektive. In Nordrhein-Westfalen tritt am Freitag, 28. Mai 2021, die aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Die dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasste Verordnung soll eine schrittweise Normalisierung des öffentlichen und privaten Lebens im Zusammenspiel mit steigenden Impfquote und fallenden Inzidenzen bewirken.
Die neuen Regeln sind an drei Inzidenzstufen gebunden. Die seit 15. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten unter 100 und über 50,1 angewendeten Lockerungen gelten nun als Stufe 3 und werden um einige neue Freiheiten erweitert. Stufe 2 betrifft fortan alle Kreise mit einer Inzidenz zwischen 50 und 35,1 und Stufe 1 greift ab einer Inzidenz von 35 und darunter. Für Phantasialand, FORT FUN Abenteuerland, Movie Park Germany und andere Freizeitparks bedeutet dies, dass Freizeiteinrichtungen wie Minigolf oder Freibäder bei einer Inzidenz innerhalb der Stufe 3 öffnen dürfen, Freizeitparks aber nicht.
Freizeitparks dürfen erst dann öffnen, wenn Stufe 2 und damit eine stabile Inzidenz unter 50 erreicht ist. Die Genehmigung zur Öffnung gilt allerdings nur dann, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Die Öffnung ist außerdem an eine Testpflicht und eine Besucherbegrenzung gebunden. Sinkt die Inzidenz unter 35 und lässt somit Lockerungsstufe 3 in Kraft treten, sind beispielsweise Freibadbesuche ohne Testpflicht möglich. Für die Freizeitparks ändert sich dadurch aber vorerst nichts und die gleichen Bedingungen wie in Stufe 2 sind gültig.
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