CORONA Special: Rhingo E-Mietroller kostenlos für „Helden gegen Corona“. Alle Menschen, die nachweislich einen besonderen Beitrag für die Gesellschaft bei der Eindämmung der Corona Pandemie leisten, erhalten kostenlose Fahrten mit einem E-Mietroller. Die Anmeldegebühr wird zudem erstattet.
Der Anbieter schreibt zu der Aktion: „Rhingo möchte all jene, die in dieser schwierigen Zeit unermüdlich für uns im Einsatz sind, unterstützen. Kunden, die im Gesundheitswesen, im Lebensmitteleinzelhandel, in Apotheken und Drogerien, bei der Feuerwehr, der Polizei, in Ordnungsämtern oder im Katastrophenschutz im Kölner Raum arbeiten, können für ihren Arbeitsweg ab sofort einen unserer E-Roller nutzen.
Die Kosten für Fahrten im Geschäftsgebiet schreiben wir wieder gut. Hierfür ist lediglich ein Nachweis des Arbeitgebers einzusenden, der die Tätigkeit in einem der benannten Bereiche bestätigt
Wer darf „Rhingo care“ nutzen?Eine Erstattung der Fahrtkosten in Form von Freiminuten kann nur erfolgen, wenn ein glaubhafter Nachweis über die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber folgender Bereiche erbracht wird:
• Mitarbeiter des Gesundheitswesens (Ärzte, Pfleger, Rettungsdienst)
• Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels
• Mitarbeiter von Apotheken und Drogerien
• Mitarbeiter der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Katastrophenschutz)
Welche Fahrten werden erstattet?Für die Erstattung der Fahrt müssen alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
• Fahrten, die dem Weg zur Arbeit oder dem Weg von der Arbeit nach Hause entsprechen
• Fahrten im Rhingo-Geschäftsgebiet
• Fahrten, deren Start- oder Endpunkte mit dem Arbeitsort zusammenfallen.
Was gilt als glaubhafter Nachweis?Folgende Nachweise werden für die entsprechenden Fahrten anerkannt:
• Foto vom Betriebsausweis des Arbeitgebers im aktuellen Beschäftigungsverhältnis (mit Angabe des Arbeitsortes)
• Foto oder Scan einer schriftlichen Arbeitgeberbescheinigung (unter Angaben des Arbeitgebers und des Arbeitsortes)
• Foto oder Scan eines Arbeitsvertrags, aus dem ein Beschäftigungsverhältnis sowie der Arbeitsort hervorgehen.“
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