Ratgeber: Gutschein-Zeitung schreibt über Gutscheine, Gutscheine, Gutscheine. Doch wer hat überhaupt den Gutschein erfunden? Welche Geschichte haben die lohnenden Bonussysteme bis heute hinter sich gebracht und welche Arten gibt es überhaupt? Gute Fragen, von denen der vorliegende Artikel zumindest einige beantworten soll. Der Beitrag ist sicherlich nicht als vollständiges historisches Kompendium gedacht, sondern vielmehr als Sammlung einiger Gedanken.
Spontane Präsente und Werbemaßnahmen
Ein Gutschein ist eigentlich stets ein kleines Geschenk. Oft sind es Gewerbetreibende, die ihre Kunden damit locken, manchmal bekommt man aber auch einen Gutschein von Freunden oder Bekannten geschenkt. Mit Aufkommen der Online-Epoche gab es einen regelrechten Gutschein-Tsunami, weil fast jeder Online-Shop regelmäßig davon Gebrauch macht, um Kunden zum Kauf zu motivieren. Neben den derzeit üblichen Gutscheincodes für preisreduziertes Einkaufen gibt es an jeder Ecke virtuelle Geschenkgutscheine zu kaufen, die sich als spontanes Präsent nutzen lassen.
Ein Glas Coca-Cola gegen einen Gutscheinzettel
Der Erfinder des Gutscheins war laut mehrwertsteuerrechner.de übrigens Asa Griggs Candler, ein amerikanischer Apotheker, der 1887 das Rezept für das neue Erfrischungsgetränk „Coca-Cola“ erstand. Er verteilte handbeschriftete Zettel an potenzielle Verbraucher und versprach, diese gegen ein Glas Cola einzulösen. Im nächsten Vierteljahrhundert wurde etwa 8,5 Millionen Mal ein solcher oder ähnlicher Gutschein in eine Coca-Cola umgetauscht. Der Erfolg sprach sich herum und andere Firmen sprangen auf denselben Zug auf. Wer in den 80er-Jahren in die Zeitung schaute, entdeckte haufenweise Rabattgutscheine zum Ausschneiden, mit deren Hilfe Geschäftsinhaber Kunden in ihre Läden lockten.
Bonusangebote im digitalen Raum äußerst beliebt
Relativ ähnlich handhaben das moderne Online-Casinos: Sie halten verschiedene Bonus-Angebote für Neukunden, aber auch für alte Hasen bereit und versuchen auf diese Weise, ihren Zulauf zu vergrößern. Die Webseite vegasslotsline.com hat in diesem Fall die Funktion einer (virtuellen) Zeitung, die sämtliche „Rabattgutscheine“ seriöser, lizenzierter Spielstätten auflistet und diese so den interessierten Usern zugänglich macht.
Die Seitenbesucher profitieren von der übersichtlichen Auflistung einschlägiger Anbieter und den säuberlich sortierten, in Stichworten zusammengefassten Merkmalen. So gelingt eine zügige Orientierung – und der Weg zum besten Bonusangebot steht frei.
Tatsächlich gab es in Deutschland einmal so etwas wie ein Rabattgesetz, das ab Januar 1934 regelte, was erlaubt war und was nicht. Rabattmarken erfreuten sich ab Ende der 70er-Jahre gewaltiger Beliebtheit, aber frei waren die Händler in der Herausgabe nicht. Erst 2007 verlor das alte Gesetz seine Gültigkeit und seitdem dürfen die Anbieter ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
Verschiedene Gutscheinarten kurz erklärt
Sowohl in der analogen Welt als auch im digitalen Raum gibt es verschiedene Gutscheinarten, eine davon ist der Betragsgutschein. Er lautet auf eine feste Summe, die der Gutscheininhaber auf einem Schlag oder auch stückchenweise einlösen kann. Diese Gutscheinvariante ist als private Geschenkoption besonders beliebt, Gutscheine von Amazon tun sich hier besonders hervor.
Daneben kennt sicher jeder die Prozentgutscheine, die für prozentuale Rabatte stehen. Oft handelt es sich um 5 oder 10 Prozent, manchmal auch um 20 oder gar 30 Prozent des Einkaufswerts. Wer viel kauft, hat auch viel davon – bei kleinen Einkäufen hält sich die Ersparnis in Grenzen. So lassen sich Menschen animieren, etwas mehr zu kaufen als eigentlich gewollt und beide Seiten sind zufrieden.
Kreatives Feuerwerk: Weitere Gutscheinvarianten
Außerdem tauchen auf dem Markt immer wieder Gutscheine für Gratisprodukte auf, die allerdings stets an Bedingungen geknüpft sind. Zwei Paar Schuhe kaufen, ein weiteres gratis dazubekommen. Fünfzig Euro ausgeben, dafür eine Flasche Wein mit nach Hause nehmen. Auch solche Rabattaktionen kommen immer wieder gut an, Schnäppchenjäger halten sogar gezielt danach Ausschau.
Langjährige Stammkunden erhalten sogenannte Treuegutscheine, sozusagen als Belohnung, dass sie immer wieder zurückkehren. Damit fühlten sich diese Leute besonders wertgeschätzt und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie weiter, vielleicht sogar noch kräftiger, das betreffende Geschäft ankurbeln. Aktionsgutscheine gelten ausschließlich im Rahmen aktuell bestehender Werbemaßnahmen.
Die Rechtskräftigkeit von gültigen Gutscheinen
Jeder gültige Gutschein ist eine Art Beweisurkunde, also ein Dokument, das dem Inhaber ein Recht auf Einlösung garantiert. Dabei finden natürlich die angeknüpften Geschäftsbedingungen Beachtung. Im Ernstfall ist der an den Gutschein geknüpfte Wert sogar gerichtlich einklagbar, aber bis zu diesem Punkt kommt es höchst selten.
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